Faktencheck Finanzen

Ein Dienst benötigt 3.500–4.100 € Spenden pro Kind und Jahr

In den ersten 22 Monaten bekommt unser Dienst in Frankfurt keine Zuschüsse von den Krankenkassen! Ab Juni 2023 übernehmen die Kassen zwischen 15 und 20% der Kosten. Ab Juni 2024 können wir mit ca. 30% Kostenerstattung rechnen. 

Um uns an die Seite der Familien zu stellen, sind wir auf Spenden aus der Frankfurter Bürgerschaft angewiesen!

Was ist der Grund für diese mangelhafte Finanzierung?

Krankenkassen sind durch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) zur Förderung von ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten verpflichtet. Dazu das Bundesministerium für Gesundheit: das Gesetz enthalte „Maßnahmen zur Förderung eines flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in allen Teilen Deutschlands, insbesondere auch in strukturschwachen und ländlichen Regionen. …“ Davon sind wir leider sehr weit entfernt.

Tatsächlich erstatten die Krankenkassen zwischen unter 20 bis 60 Prozent der notwendigen Gesamtkosten zum laufenden Betrieb. Die Spanne variiert je nach Struktur des Dienstes, dessen Alter, Dynamik und dessen Angebot (Trauerbegleitung und Geschwisterarbeit werden beispielsweise nicht von den Krankenkassen bezuschusst). 

Die momentane Erstattungsstruktur ist eine Verhinderungsstruktur. Sie kann ausschließlich durch Spenden aufgefangen werden.

Bestehende ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste sind durch die Kassen strukturell unterfinanziert und für 40–80 % der laufenden Kosten auf Spenden angewiesen.

Um zu verstehen, wie die Erstattungsstruktur eine flächendeckende Versorgung verhindert, zwei Beispiele:

Berechnungsgrundlage

Grundlage der Erstattung des laufenden Jahres ist die Zahl der Begleitung bis zum 31.10. des Vorjahres. Bei Diensten im Aufbau und bei Diensten, die sich darum bemühen, die Betroffenen aktiv zu erreichen, liegt die Zahl der Begleitungen im laufenden Jahr leicht schnell doppelt so hoch wie im Vorjahr. Das führt im Einzelfall dazu, dass der sowieso schon sehr knapp angesetzte Refinanzierungsanteil der Krankenkassen sich noch einmal halbiert. Der Refinanzierungsanteil durch die Kassen an den Gesamtkosten kann sich bei jungen Diensten deutlich unter 20 Prozent bewegen.

Die Struktur der Erstattung belohnt Dienste, die die Zahl der jährlichen Begleitungen konstant halten und notfalls betroffene Familien vertrösten oder abweisen. Sie bestraft im Gegenzug Dienste, die sich aktiv darum bemühen, Betroffene zu erreichen und die dazu nötigen Strukturen aufbauen und vorhalten. So fördert die Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen die Mangelversorgung in Deutschland und behindert ein bedarfsgerechtes Angebot.


Aufbau und Gründungskosten

Bis ein Dienst sich etabliert hat, so dass er wenigstens 20 % der anfallenden Kosten von den Krankenkassen refinanziert bekommt, vergehen mindestens 12 bis zu 24 Monate. Bis dahin bezahlt der Träger die Initialkosten und trägt zu 100 % das Risiko des Dienstes. Die Kosten der ersten 12–24 Monate werden von den Krankenkassen auch nicht rückwirkend erstattet. Diese Kosten können sich auf über 120.000 € belaufen und liegen dauerhaft beim Träger. Gründung und bedarfsgerechter Betrieb von ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensten geraten so zu einem finanziellen Abenteuer für die Träger.

Beide Beispiele zeigen gut, wie die Erstattungsstruktur durch die Krankenkassen den Aufbau und den bedarfsgerechten Ausbau von Kinderhospizarbeit in Deutschland wirkungsvoll behindern.

50.000 € kostet ein neuer Dienst in Deutschland.

Jeder gespendete Euro hilft. 

Wie viel Geld benötigt man, um einen Dienst zu gründen

Alles in allem lässt sich nach unserer Erfahrung ein neuer Dienst mit einem Anfangsbudget von 50.000 Euro aufbauen. 

Praktisch bedeutet das: Jeder gespendete Euro ist nötig und hilft, Kinderhospizarbeit in Frankfurt zu sichern.
Helfen Sie mit!

Sie haben Fragen?

Ich beantworte sie gerne!

Thorsten Haase
0231 – 99 99 75 99
thorsten.haase@deutsche-kinderhospiz-dienste.de 

Rufen Sie mich an, oder schreiben Sie mir.

Eine lebenswerte Welt.

Unsere Vision ist es, eine moderne Hilfestruktur für die Betroffenen zu schaffen: orientiert am tatsächlichen Bedarf, wie sie in anderen medizinischen Bereichen seit langem selbstverständlich ist. Bis zum Jahr 2030. 

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